+15. Zur Erfüllung der Anforderung gemäß Artikel 76 der technischen Regulierungsstandards zur …

15. Zur Erfüllung der Anforderung gemäß Artikel 76 der technischen Regulierungsstandards zur …

Zur Erfüllung der Anforderung gemäß Artikel 76 der technischen Regulierungsstandards zur IRB-Bewertungsmethode, dass Institute über fundierte Richtlinien, Prozesse und Methoden für die Bewertung und Verbesserung der Qualität der für die Kreditrisikomessungs- und Kreditrisikomanagementprozesse verwendeten Daten verfügen sollten, sollten die Institute sicherstellen, dass diese Richtlinien für alle Daten, die im Rahmen der Modellentwicklung und -kalibrierung verwendet werden, sowie für alle Daten, die bei der Anwendung der Risikoparameter verwendet werden, gelten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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