+46. Die Strategie des Kreditinstituts für notleidende Risikopositionen sollte durch einen vom …
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46. Die Strategie des Kreditinstituts für notleidende Risikopositionen sollte durch einen vom …
Die Strategie des Kreditinstituts für notleidende Risikopositionen sollte durch einen vom Leitungsorgan definierten, genehmigten und überprüften Implementierungsplan ergänzt werden. Im Implementierungsplan sollte eindeutig festgelegt werden, wie das Kreditinstitut seine Strategie für notleidende Risikopositionen über einen Zeithorizont von mindestens 1 bis 3 Jahren (je nach Art der erforderlichen operativen Maßnahmen) auf operativer Ebene umsetzt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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