+140. Bevor Stundungsmaßnahmen gewährt werden, sollten die Kreditinstitute eine Prüfung der …
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140. Bevor Stundungsmaßnahmen gewährt werden, sollten die Kreditinstitute eine Prüfung der …
Bevor Stundungsmaßnahmen gewährt werden, sollten die Kreditinstitute eine Prüfung der Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers durchführen. Diese sollte die angemessene Beurteilung der Finanzlage des Kreditnehmers auf Grundlage hinreichender Informationen und unter Berücksichtigung maßgeblicher Faktoren wie der Kapitaldienstfähigkeit und der Gesamtverschuldung des Kreditnehmers oder der Immobilie/des Projekts umfassen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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