+6.2.6 Zielwerte für die Stundung und Überwachung
---+144. Stundungsverträge und die entsprechende Dokumentation sollten genau definierte Vorgaben zu …
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6.2.6 Zielwerte für die Stundung und Überwachung
6.2.6 Zielwerte für die Stundung und Überwachung
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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144. Stundungsverträge und die entsprechende Dokumentation sollten genau definierte Vorgaben zu …
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Stundungsverträge und die entsprechende Dokumentation sollten genau definierte Vorgaben zu Zwischenzielen enthalten, die vom Kreditnehmer bei der Rückzahlung des Kredits über die Vertragslaufzeit einzuhalten sind. Diese Meilensteine/Zwischenziele sollten glaubwürdig und hinreichend konservativ sein und jedwede potenzielle Verschlechterung der Finanzlage des Kreditnehmers berücksichtigen. Die für die Gewährung von Stundungsmaßnahmen zuständige NPE WU sollte die Vertragserfüllung seitens des Kreditnehmers einschließlich der Erreichung aller vereinbarten Zwischenziele zumindest über den Probezeitraum genau überwachen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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