+167. Die Kreditinstitute sollten Wertberichtigungen bei notleidenden Risikopositionen und …

167. Die Kreditinstitute sollten Wertberichtigungen bei notleidenden Risikopositionen und …

Die Kreditinstitute sollten Wertberichtigungen bei notleidenden Risikopositionen und gestundeten Risikopositionen in Übereinstimmung mit den EBA-Leitlinien zur Kreditrisikomanagementpraxis und zur Bilanzierung erwarteter Kreditverluste schätzen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/