+Gegenstand
---+5. In diesen Leitlinien werden gemäß Artikel 133 Absatz 6 der Richtlinie 2013/36/EU die geigneten …
---+6. Darüber hinaus präzisieren diese Leitlinien insbesondere die Anwendung des Systemrisikopuffers …

Gegenstand

Gegenstand

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
5. In diesen Leitlinien werden gemäß Artikel 133 Absatz 6 der Richtlinie 2013/36/EU die geigneten …

In diesen Leitlinien werden gemäß Artikel 133 Absatz 6 der Richtlinie 2013/36/EU die geigneten Teilgruppen sektoraler Risikopositionen festgelegt, auf die die berechtigte Behörde gemäß Artikel 133 Absatz 5 Buchstabe f derselben Richtlinie einen Systemrisikopuffer anwenden kann.

6. Darüber hinaus präzisieren diese Leitlinien insbesondere die Anwendung des Systemrisikopuffers …

Darüber hinaus präzisieren diese Leitlinien insbesondere die Anwendung des Systemrisikopuffers (Systemic Risk Buffer, SyRB) auf diese Teilgruppen sektoraler Risikopositionen gemäß Artikel 133 der Richtlinie 2013/36/EU, die Systemrelevanz der Risiken, die aus diesen sektoralen Risikopositionen resultieren, die Wechselwirkung des sektoralen SyRB mit anderen makroprudenziellen Maßnahmen und die gegenseitige Anerkennung.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/