+33. Unbeschadet des nationalen Rechts sollten dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion …
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33. Unbeschadet des nationalen Rechts sollten dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion …
Unbeschadet des nationalen Rechts sollten dem Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion unabhängige Mitglieder entsprechend den Bestimmungen in Abschnitt 9.3 der gemeinsamen Leitlinien der ESMA und der EBA zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie 2014/65/EU angehören.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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