+84. Das Leitungsorgan einer Tochtergesellschaft, die der Richtlinie 2013/36/EU unterliegt, sollte …

84. Das Leitungsorgan einer Tochtergesellschaft, die der Richtlinie 2013/36/EU unterliegt, sollte …

Das Leitungsorgan einer Tochtergesellschaft, die der Richtlinie 2013/36/EU unterliegt, sollte die auf konsolidierter oder teilkonsolidierter Ebene festgelegten gruppenweiten Governance-Richtlinien annehmen und auf Einzelebene in einer Weise einführen, durch die alle speziellen Anforderungen nach dem EU- und nationalen Recht erfüllt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/