+146. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit …

146. Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit …

Das Leitungsorgan sollte für die Festlegung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollrahmens, der entsprechenden Verfahren und Mechanismen sowie für die Überwachung aller Geschäftsbereiche und interner Einheiten, einschließlich der internen Kontrollfunktionen (wie das Risikomanagement, die Compliance-Funktion, die Compliance in Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, sofern diese von der Compliance-Funktion getrennt ist und die interne Revision), zuständig sein. Die Institute sollten für die interne Kontrolle angemessene schriftliche Richtlinien, Mechanismen und Verfahren, die vom Leitungsorgan genehmigt werden sollten, einrichten, pflegen und regelmäßig aktualisieren.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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