+149. Bei der Einführung des internen Kontrollrahmens sollten die Institute eine angemessene …

149. Bei der Einführung des internen Kontrollrahmens sollten die Institute eine angemessene …

Bei der Einführung des internen Kontrollrahmens sollten die Institute eine angemessene Aufgabentrennung einrichten – z. B. die Übertragung konfligierender Tätigkeiten im Rahmen der Durchführung von Transaktionen oder bei der Erbringung von Dienstleistungen an unterschiedliche Personen oder die Übertragung von Aufsichts- und Meldepflichten für konfligierende Tätigkeiten an unterschiedliche Personen – und Informationssperren vorsehen, z. B. durch die physische Trennung bestimmter Abteilungen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/