+149. Bei der Einführung des internen Kontrollrahmens sollten die Institute eine angemessene …
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149. Bei der Einführung des internen Kontrollrahmens sollten die Institute eine angemessene …
Bei der Einführung des internen Kontrollrahmens sollten die Institute eine angemessene Aufgabentrennung einrichten – z. B. die Übertragung konfligierender Tätigkeiten im Rahmen der Durchführung von Transaktionen oder bei der Erbringung von Dienstleistungen an unterschiedliche Personen oder die Übertragung von Aufsichts- und Meldepflichten für konfligierende Tätigkeiten an unterschiedliche Personen – und Informationssperren vorsehen, z. B. durch die physische Trennung bestimmter Abteilungen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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