+156. Bei der Ermittlung und Messung oder Beurteilung von Risiken sollte ein Institut geeignete …

156. Bei der Ermittlung und Messung oder Beurteilung von Risiken sollte ein Institut geeignete …

Bei der Ermittlung und Messung oder Beurteilung von Risiken sollte ein Institut geeignete Methoden und Verfahren entwickeln, die sowohl zukunfts- als auch vergangenheitsorientiert ausgestaltet sind. Mit diesen Methoden sollte es möglich sein, sämtliche Risiken geschäftsbereichsübergreifend zu aggregieren und Risikokonzentrationen zu identifizieren. Die Instrumente sollten die Bewertung des tatsächlichen Risikoprofils im Verhältnis zum Risikoappetit des Instituts sowie die Ermittlung und Bewertung potenzieller und angespannter Risikopositionen unter gestressten Bedingungen im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit des Instituts umfassen. Die Instrumente sollten Informationen über etwaige eventuell notwendige Anpassungen des Risikoprofils liefern. Die Institute sollten angemessene konservative Annahmen bei der Konzeption von Stressszenarien zugrunde legen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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