+183. Die Risikomanagementfunktion sollte von den Geschäftsbereichen und Organisationseinheiten …
|
183. Die Risikomanagementfunktion sollte von den Geschäftsbereichen und Organisationseinheiten …
Die Risikomanagementfunktion sollte von den Geschäftsbereichen und Organisationseinheiten, deren Risiken sie kontrolliert, unabhängig sein, sie sollte jedoch nicht an einem Zusammenwirken mit ihnen gehindert sein. Das Zusammenwirken zwischen den operativen Funktionen und der Risikomanagementfunktion sollte zur Verwirklichung des Ziels beitragen, dass alle Mitarbeiter des Instituts Verantwortung für den Umgang mit Risiken übernehmen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|