+217. Die interne Revision sollte nicht an der Konzeption, Auswahl, Festlegung und Umsetzung …
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217. Die interne Revision sollte nicht an der Konzeption, Auswahl, Festlegung und Umsetzung …
Die interne Revision sollte nicht an der Konzeption, Auswahl, Festlegung und Umsetzung spezifischer interner Kontrollstrategien, -mechanismen und -verfahren sowie Risikolimiten beteiligt sein. Dies sollte das Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion jedoch nicht davon abhalten, die interne Revision um Beiträge in Zusammenhang mit Risiken, internen Kontrollen und der Einhaltung von anwendbaren Vorschriften zu konsultieren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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