+228. Bei der Einrichtung solider Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sollte …
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228. Bei der Einrichtung solider Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sollte …
Bei der Einrichtung solider Maßnahmen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sollte ein Institut eine sorgfältige Analyse der Risikofaktoren vornehmen und prüfen, inwieweit es durch schwerwiegende Betriebsstörungen gefährdet ist, und deren potenzielle Auswirkungen (quantitativ und qualitativ) anhand von internen und/oder externen Daten und einer Szenario-Analyse bewerten. Diese Analyse sollte sich auf alle Geschäftsbereiche und internen Einheiten, einschließlich der Risikomanagementfunktion, erstrecken und sollte deren Verflechtungen berücksichtigen. Die Ergebnisse der Analyse sollten einen Beitrag zur Definition der Prioritäten und Ziele bei der Wiederherstellung der Geschäftsabläufe des Instituts leisten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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