+229. Auf der Grundlage der vorstehend genannten Analyse sollte ein Institut Folgendes einrichten …

229. Auf der Grundlage der vorstehend genannten Analyse sollte ein Institut Folgendes einrichten …

Auf der Grundlage der vorstehend genannten Analyse sollte ein Institut Folgendes einrichten:

  • a. Notfallpläne sowie Pläne zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, damit ein Institut angemessen auf Notsituationen reagieren kann und in der Lage ist, seine wichtigsten Geschäftstätigkeiten im Fall einer Unterbrechung seiner üblichen Geschäftsabläufe aufrechtzuerhalten, und
  • b. Pläne für die Wiederherstellung entscheidender kritische Ressourcen, die das Institut in die Lage versetzen, innerhalb einer angemessenen Zeitspanne seine üblichen Geschäftsabläufe wieder aufzunehmen. Restrisiken aufgrund potenzieller Geschäftsunterbrechungen sollten mit dem Risikoappetit des Instituts vereinbar sein.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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