+230. Notfallpläne und Wiederherstellungspläne sind zu dokumentieren und sorgfältig umzusetzen. Die …

230. Notfallpläne und Wiederherstellungspläne sind zu dokumentieren und sorgfältig umzusetzen. Die …

Notfallpläne und Wiederherstellungspläne sind zu dokumentieren und sorgfältig umzusetzen. Die Dokumentation sollte innerhalb der Geschäftsbereiche, internen Einheiten und der Risikomanagementfunktion zugänglich und auf Systemen gespeichert sein, die physisch getrennt und im Fall einer Notsituation problemlos zugänglich sind. Dazu sollten geeignete Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden. Die Pläne sollten regelmäßig getestet und aktualisiert werden. Probleme oder Störungen, die sich bei den Tests ergeben, sind zu dokumentieren und zu analysieren und die Pläne entsprechend zu überarbeiten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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