+156. Die zuständigen Behörden sollten beurteilen, ob das antragstellende Kreditinstitut über einen …

156. Die zuständigen Behörden sollten beurteilen, ob das antragstellende Kreditinstitut über einen …

Die zuständigen Behörden sollten beurteilen, ob das antragstellende Kreditinstitut über einen angemessenen internen Kontrollrahmen verfügt, der für die geplanten Tätigkeiten, das Geschäftsmodell, die Komplexität und den damit verbundenen Risiken des Kreditinstituts (z. B. Online-Onboarding von Kunden, Cybersicherheitsschutz und -vorkehrungen) angemessen ist. Die zuständigen Behörden sollten sich von der Angemessenheit der zugewiesenen Personalressourcen hinsichtlich der Anzahl der Vollzeitäquivalente und der Qualifikationen sowie der Angemessenheit der Systeme und des Budgets zur Unterstützung der Aufgabenerfüllung überzeugen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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