+162. Die zuständigen Behörden sollten überprüfen, ob die Leiter der internen Kontrollfunktionen die …
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162. Die zuständigen Behörden sollten überprüfen, ob die Leiter der internen Kontrollfunktionen die …
Die zuständigen Behörden sollten überprüfen, ob die Leiter der internen Kontrollfunktionen die folgenden Anforderungen erfüllen: - a) sie werden auf einer angemessenen Hierarchiestufe angesiedelt sein, die dem Leiter der Kontrollfunktion angemessene Befugnisse und ausreichendes Gewicht verleiht, die für die Erfüllung seiner Zuständigkeiten notwendig sind.
- b) sie werden unabhängig von den Geschäftsbereichen oder Einheiten sein, die sie kontrollieren;
- c) sie werden dem Leitungsorgan Bericht erstatten und diesem gegenüber direkt rechenschaftspflichtig sein, und ihre Leistung sollte vom Leitungsorgan überprüft werden;
- d) falls notwendig, werden sie sich direkt an das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion wenden und diesem Bericht erstatten, um Bedenken zu äußern und die Aufsichtsfunktion gegebenenfalls zu warnen, wenn bestimmte Entwicklungen das Kreditinstitut beeinträchtigen oder beeinträchtigen können. Leitlinien für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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