+163. Um sicherzustellen, dass die internen Kontrollfunktionen wirksam ausgeübt werden können …
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163. Um sicherzustellen, dass die internen Kontrollfunktionen wirksam ausgeübt werden können …
Um sicherzustellen, dass die internen Kontrollfunktionen wirksam ausgeübt werden können, sollten die zuständigen Behörden davon überzeugt sein, dass ihnen im Hinblick auf die Art der angestrebten Tätigkeiten ausreichende Budget- und Personalressourcen mit angemessener Qualifikation zugewiesen werden sowie ein geeignetes IKT-System und entsprechende Unterstützung zur Verfügung stehen. 9.4.2 Risikomanagementfunktion
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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