+163. Um sicherzustellen, dass die internen Kontrollfunktionen wirksam ausgeübt werden können …

163. Um sicherzustellen, dass die internen Kontrollfunktionen wirksam ausgeübt werden können …

Um sicherzustellen, dass die internen Kontrollfunktionen wirksam ausgeübt werden können, sollten die zuständigen Behörden davon überzeugt sein, dass ihnen im Hinblick auf die Art der angestrebten Tätigkeiten ausreichende Budget- und Personalressourcen mit angemessener Qualifikation zugewiesen werden sowie ein geeignetes IKT-System und entsprechende Unterstützung zur Verfügung stehen.

9.4.2 Risikomanagementfunktion

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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