+166. Hinsichtlich der Rolle der Risikomanagementfunktion in der Risikostrategie und …
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166. Hinsichtlich der Rolle der Risikomanagementfunktion in der Risikostrategie und …
Hinsichtlich der Rolle der Risikomanagementfunktion in der Risikostrategie und Entscheidungsfindung sollte die Überprüfung durch die zuständigen Behörden darauf abzielen, dass der Antrag eine aktive Beteiligung der Risikomanagementfunktion in einem frühen Stadium nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung bei der Ausarbeitung der Risikostrategie des Kreditinstituts vorsieht, um sicherzustellen, dass das Kreditinstitut über wirksame Risikomanagementprozesse verfügt, und um alle maßgeblichen risikobezogenen Informationen an das Leitungsorgan bereitzustellen, damit das Niveau der Risikobereitschaft des Kreditinstituts festgelegt werden kann. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Risikomanagementfunktion vorgesehen ist, um die Robustheit und Tragfähigkeit der Risikostrategie und der Risikobereitschaft zu bewerten, und dass letztere angemessen in spezifische Risikolimits, auch auf Ebene der Geschäftsbereiche, umgesetzt werden, und dass sie einbezogen wird, bevor eine Entscheidung vom Leitungsorgan bezüglich der Risikostrategien getroffen wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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