+179. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die organisatorische …
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179. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die organisatorische …
Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die organisatorische Unabhängigkeit der Funktion der Internen Revision und die Objektivität der internen Revisoren durch eine direkte Berichterstattung an das Leitungsorgan und angemessene Ressourcen zur Erfüllung seiner Aufgaben geschützt sind. Zu diesem Zweck sollte auch sichergestellt werden, dass die Funktion der Internen Revision zur Erfüllung ihrer Aufgaben institutsweit uneingeschränkten Zugang zu allen Aufzeichnungen, Dokumenten, Informationen und Gebäuden des Instituts hat.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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