+179. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die organisatorische …

179. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die organisatorische …

Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die organisatorische Unabhängigkeit der Funktion der Internen Revision und die Objektivität der internen Revisoren durch eine direkte Berichterstattung an das Leitungsorgan und angemessene Ressourcen zur Erfüllung seiner Aufgaben geschützt sind. Zu diesem Zweck sollte auch sichergestellt werden, dass die Funktion der Internen Revision zur Erfüllung ihrer Aufgaben institutsweit uneingeschränkten Zugang zu allen Aufzeichnungen, Dokumenten, Informationen und Gebäuden des Instituts hat.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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