+185. Wenn der Aufsichtsfunktion in Ausnahmefällen eine variable Vergütung gewährt wird, sollten die …

185. Wenn der Aufsichtsfunktion in Ausnahmefällen eine variable Vergütung gewährt wird, sollten die …

Wenn der Aufsichtsfunktion in Ausnahmefällen eine variable Vergütung gewährt wird, sollten die variable Vergütung und die Risikoausrichtung strikt auf die zugewiesenen Aufsichts-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben zugeschnitten sein und die jeweiligen Befugnisse und Zuständigkeiten sowie das Erreichen der mit den Funktionen verknüpften Ziele widerspiegeln.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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