+219. Die Wertpapierfirmen sollten quantitative und qualitative Leistungskriterien für einzelne …

219. Die Wertpapierfirmen sollten quantitative und qualitative Leistungskriterien für einzelne …

Die Wertpapierfirmen sollten quantitative und qualitative Leistungskriterien für einzelne Mitarbeiter, Geschäftsbereiche und die gesamte Wertpapierfirma, einschließlich finanzieller und nicht-finanzieller Kriterien, festlegen und dokumentieren. Die Leistungskriterien sollten keine Anreize für das Eingehen übermäßiger Risiken oder unlautere Verkaufspraktiken beinhalten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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