+Status dieser Leitlinien
---+1. Diese Leitlinien werden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 herausgegeben. Gemäß …
---+2. In den Leitlinien wird dargelegt, was die EBA unter angemessenen Aufsichtspraktiken im …
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Status dieser Leitlinien
Status dieser Leitlinien
1. Übersicht
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Regulierung |
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1. Diese Leitlinien werden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 herausgegeben. Gemäß …
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Diese Leitlinien werden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/20101 herausgegeben. Gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden und Finanzinstitute, einschließlich Wertpapierfirmen, alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um diesen Leitlinien nachzukommen.
1 Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12)
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2. In den Leitlinien wird dargelegt, was die EBA unter angemessenen Aufsichtspraktiken im …
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In den Leitlinien wird dargelegt, was die EBA unter angemessenen Aufsichtspraktiken im Europäischen System der Finanzaufsicht versteht oder wie nach ihrer Auffassung das Unionsrecht in einem bestimmten Bereich anzuwenden ist. Zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sollten die für sie geltenden Leitlinien in geeigneter Weise in ihre Aufsichtspraktiken integrieren (z. B. durch Änderung ihres Rechtsrahmens oder ihrer Aufsichtsverfahren), einschließlich der Leitlinien, die in erster Linie an Wertpapierfirmen gerichtet sind.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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