+91. Die Wertpapierfirmen sollten sicherstellen, dass keine Diskriminierung der Mitarbeiter aus …

91. Die Wertpapierfirmen sollten sicherstellen, dass keine Diskriminierung der Mitarbeiter aus …

Die Wertpapierfirmen sollten sicherstellen, dass keine Diskriminierung der Mitarbeiter aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung stattfindet.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/