+121. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollte für die Mitarbeiter eine Möglichkeit bestehen …
|
121. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollte für die Mitarbeiter eine Möglichkeit bestehen …
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollte für die Mitarbeiter eine Möglichkeit bestehen, Verstöße außerhalb der regulären Berichtswege zu melden (z. B. über die Compliance-Funktion, die interne Revision oder mittels eines unabhängigen internen Hinweisgeberverfahrens). Die Warnverfahren sollten den Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/67926 (DSGVO) sowohl für die Person, die den Verstoß anzeigt, als auch für die natürliche Person, die mutmaßlich für den Verstoß verantwortlich ist, sicherstellen.
26 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|