+148. Es sollten fortlaufende und transparente Prozesse für die Berichterstattung eingerichtet …
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148. Es sollten fortlaufende und transparente Prozesse für die Berichterstattung eingerichtet …
Es sollten fortlaufende und transparente Prozesse für die Berichterstattung eingerichtet werden, damit dem Leitungsorgan, seinem Risikoausschuss, sofern eingerichtet, und allen relevanten Einheiten einer Wertpapierfirma zeitnahe, genaue, präzise, verständliche und aussagekräftige Berichte vorgelegt werden, die wesentliche Informationen über die Ermittlung, Messung oder Beurteilung sowie Überwachung und Steuerung von Risiken erhalten. Der Rahmen für die Berichterstattung sollte klar definiert und dokumentiert sein.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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