+7. Behörden, die mit der öffentlichen Aufgabe der Beaufsichtigung der unter Artikel 2 Absatz 1 …

7. Behörden, die mit der öffentlichen Aufgabe der Beaufsichtigung der unter Artikel 2 Absatz 1 …

Behörden, die mit der öffentlichen Aufgabe der Beaufsichtigung der unter Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 genannten Verpflichteten beauftragt sind, sollten zur Einhaltung dieser Richtlinie die vorliegenden Leitlinien sowohl auf einzel als auch auf gruppenweiter Ebene, wie in Artikel 48 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2015/8492 festgelegt, anwenden.


2 Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/