+9. Darüber hinaus gelten diese Leitlinien für die Informationen, die gemäß Artikel 37 Absatz 5 der …

9. Darüber hinaus gelten diese Leitlinien für die Informationen, die gemäß Artikel 37 Absatz 5 der …

Darüber hinaus gelten diese Leitlinien für die Informationen, die gemäß Artikel 37 Absatz 5 der PSD2 im nationalen Register der zuständigen Behörden und im zentralen Register der EBA öffentlich zugänglich zu machen sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/