+15. Die zuständigen Behörden sollten die Daten zur Vergütung von den größten Instituten gemessen an …
|
15. Die zuständigen Behörden sollten die Daten zur Vergütung von den größten Instituten gemessen an …
Die zuständigen Behörden sollten die Daten zur Vergütung von den größten Instituten gemessen an den Gesamtaktiva zum jeweiligen Meldestichtag in ihren Mitgliedstaaten erheben und der EBA übermitteln, wobei eine Abdeckung von mindestens 60 % der aggregierten Gesamtaktiva des Bankensektors in dem betreffenden Mitgliedstaat sichergestellt werden sollte.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|