+Übergangsregelungen
---+12. Die Vergleichsdaten für das 2022 endende Geschäftsjahr, ausgenommen die Daten zum …
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Übergangsregelungen
Übergangsregelungen
1. Übersicht
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Regulierung |
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12. Die Vergleichsdaten für das 2022 endende Geschäftsjahr, ausgenommen die Daten zum …
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Die Vergleichsdaten für das 2022 endende Geschäftsjahr, ausgenommen die Daten zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle, sollten von den Wertpapierfirmen an die zuständigen Behörden bis zum 31. August 2023 und von den zuständigen Behörden an die EBA bis zum 31. Oktober 2023 übermittelt werden. Der erste Vergleich bezüglich des geschlechtsspezifischen Lohngefälles sollte das Geschäftsjahr 2023 betreffen. EBA Public
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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