+259. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko bewerten, das mit für Geschäftszwecke verwendeten …
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259. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko bewerten, das mit für Geschäftszwecke verwendeten …
Die zuständigen Behörden sollten das Risiko bewerten, das mit für Geschäftszwecke verwendeten Modellen zusammenhängt, z. B. mit Bewertungs-/Preismodellen, Modellen für den algorithmischen Handel und anderen Modellen, die erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftsentscheidungen und Tätigkeiten der Wertpapierfirma haben können.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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