+259. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko bewerten, das mit für Geschäftszwecke verwendeten …

259. Die zuständigen Behörden sollten das Risiko bewerten, das mit für Geschäftszwecke verwendeten …

Die zuständigen Behörden sollten das Risiko bewerten, das mit für Geschäftszwecke verwendeten Modellen zusammenhängt, z. B. mit Bewertungs-/Preismodellen, Modellen für den algorithmischen Handel und anderen Modellen, die erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftsentscheidungen und Tätigkeiten der Wertpapierfirma haben können.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/