+358. Die zuständigen Behörden sollten die SREP-Liquiditätsbewertung in folgenden Schritten …
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358. Die zuständigen Behörden sollten die SREP-Liquiditätsbewertung in folgenden Schritten …
Die zuständigen Behörden sollten die SREP-Liquiditätsbewertung in folgenden Schritten durchführen: - a. allgemeine Bewertung der Liquidität der Wertpapierfirma;
- b. Bestimmung der Notwendigkeit besonderer Liquiditätsmaßnahmen auf der Grundlage der gemäß Artikel 42 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2019/2034 erlassenen delegierten Verordnung;
- c. Bestimmung des Liquiditäts-Scores.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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