+405. Bei der Anforderung zur Säule-2 handelt es sich um eine rechtlich verpflichtende Anforderung …

405. Bei der Anforderung zur Säule-2 handelt es sich um eine rechtlich verpflichtende Anforderung …

Bei der Anforderung zur Säule-2 handelt es sich um eine rechtlich verpflichtende Anforderung, die Wertpapierfirmen auch unter Stressbedingungen jederzeit erfüllen müssen. Wenn die gemäß diesen Leitlinien festgelegte Anforderung zur Säule-2 nicht mehr erfüllt ist, sollten die zuständigen Behörden zusätzliche Interventionsbefugnisse in Betracht ziehen; hierzu zählen der Entzug der Zulassung, den sie – bei Vorliegen entsprechender Befugnisse – direkt vornehmen oder für die Zwecke der Richtlinie 2014/65/EU bei den zuständigen Behörden beantragen können, oder gegebenenfalls Frühinterventions- und

131 Abwicklungsmaßnahmen gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2014/65/EU bzw. gemäß der Richtlinie 2014/59/EU. Bei der Ausübung dieser Befugnisse sollten die zuständigen Behörden berücksichtigen, ob die Maßnahmen in Hinblick auf die gegebenen Umstände und auf ihre Beurteilung der weiteren Entwicklung der Situation angemessen sind. Bei der Feststellung, ob eine Wertpapierfirma ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt, sollte auch ein Verstoß gegen die Anforderung zur Säule-2 berücksichtigt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/