+5. In diesen Leitlinien werden die Kriterien näher festgelegt, die die zuständigen Behörden …
|
5. In diesen Leitlinien werden die Kriterien näher festgelegt, die die zuständigen Behörden …
In diesen Leitlinien werden die Kriterien näher festgelegt, die die zuständigen Behörden berücksichtigen können, wenn sie die in Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 genannten Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU) 2019/2033 ausnehmen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|