+Adressaten
---+7. Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 der …

Adressaten

Adressaten

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
7. Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 der …

Diese Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010. Zudem richten sich diese Leitlinien an Akteure des Finanzsektors im Sinne von Artikel 4 Absatz 1a der genannten Verordnung, bei denen es sich um Kredit- und Finanzinstitute im Sinne von Artikel 3 Absätze 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2015/849 handelt.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/