+Begriffsbestimmungen
---+8. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie (EU) 2015/849 verwendeten und …

Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
8. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie (EU) 2015/849 verwendeten und …

Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie (EU) 2015/849 verwendeten und definierten Begriffe in den Leitlinien dieselbe Bedeutung. Für die Zwecke dieser Leitlinien gelten darüber hinaus die folgenden Begriffsbestimmungen:

Biometrische DatenPersonenbezogene Daten zu physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die deren eindeutige Identifizierung ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder oder Fingerabdruckdaten, die mithilfe technischer Mittel erhoben und verarbeitet werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/