+Begriffsbestimmungen
---+8. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie (EU) 2015/849 verwendeten und …
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Begriffsbestimmungen
Begriffsbestimmungen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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8. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie (EU) 2015/849 verwendeten und …
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Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie (EU) 2015/849 verwendeten und definierten Begriffe in den Leitlinien dieselbe Bedeutung. Für die Zwecke dieser Leitlinien gelten darüber hinaus die folgenden Begriffsbestimmungen: | Biometrische Daten | Personenbezogene Daten zu physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die deren eindeutige Identifizierung ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder oder Fingerabdruckdaten, die mithilfe technischer Mittel erhoben und verarbeitet werden. |
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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