+50. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten ihre IKT- und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit …

50. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten ihre IKT- und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit …

Die Kredit- und Finanzinstitute sollten ihre IKT- und Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit der Nutzung des Verfahrens zum Fern-Kundenannahmeprozess ermitteln und steuern, auch wenn die Kredit- und Finanzinstitute auf Dritte zurückgreifen oder die Dienstleistung ausgelagert wird, einschließlich der Auslagerung an Unternehmen der eigenen Gruppe.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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