+5. Um die Vorhersehbarkeit des Mechanismus für die Herabschreibung und Umwandlung sowie den …

5. Um die Vorhersehbarkeit des Mechanismus für die Herabschreibung und Umwandlung sowie den …

Um die Vorhersehbarkeit des Mechanismus für die Herabschreibung und Umwandlung sowie den Bail-in-Austausch, die wirksame Koordinierung von Abwicklungsplänen und -maßnahmen in einem grenzüberschreitenden Kontext und die Transparenz zu verbessern und den Schutz der Einleger und Anleger zu gewährleisten, werden in diesen Leitlinien die von den Abwick-lungsbehörden zu veröffentlichenden Informationen über die Anwendung der Herabschrei-bung und Umwandlung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Bail-in-Instrument, gemäß den Artikeln 43 und 44, 46 bis 50 sowie 59 bis 62 der Richtlinie 2014/59/EU2 festgelegt.


2 Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190). 3 EBA/GL/2022/01.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/