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+14. Das Einlagensicherungssystem sollte die regelmäßigen Beiträge eines Mitgliedsinstituts „i“ … |
14. Das Einlagensicherungssystem sollte die regelmäßigen Beiträge eines Mitgliedsinstituts „i“ …Das Einlagensicherungssystem sollte die regelmäßigen Beiträge eines Mitgliedsinstituts „i“ unter Verwendung der folgenden Formel festlegen. D abei gilt: 𝐶𝐶 𝑖𝑖 = 𝐶𝐶𝐶𝐶∗𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 𝑖𝑖 ∗𝐶𝐶𝐶𝐶 𝑖𝑖 ∗ µ = regelmäßiger Beitrag des angeschlossenen Mitgliedsinstituts „i“ 𝐶𝐶 𝑖𝑖 = Beitragssatz (identisch für alle Mitgliedsinstitute in einem bestimmten 𝐶𝐶𝐶𝐶 Zeitraum) = Gesamtrisikogewichtung für das Mitgliedsinstitut „i“ 𝐴𝐴𝐶𝐶𝐴𝐴 𝑖𝑖 = gedeckte Einlagen für das Mitgliedsinstituts „i“ 𝐶𝐶𝐶𝐶 𝑖𝑖 = Anpassungskoeffizient (identisch für alle Mitgliedsinstitute in einem µ bestimmten Zeitraum) = Mitgliedsinstitut „i“, mit einem Wert zwischen 1 und „n“. 𝑖𝑖 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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