+21. Unter außergewöhnlichen Umständen, in denen ein Institut geltend macht, es sei nicht in der …
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21. Unter außergewöhnlichen Umständen, in denen ein Institut geltend macht, es sei nicht in der …
Unter außergewöhnlichen Umständen, in denen ein Institut geltend macht, es sei nicht in der Lage, ein plausibles erhebliches Szenario zu erstellen, das zu einem Verstoß gegen die Kapital- oder Verschuldungsanforderungen gemäß Absatz 20 führen würde, sollte das Institut den zuständigen Behörden ausführlich erläutern, warum dieses spezifische Szenario weiterhin als erheblich genug angesehen werden sollte, um eine Gefahr seines Ausfalls herbeizuführen, wenn Sanierungsmaßnahmen nicht rechtzeitig umgesetzt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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