+31. Leitlinie 10.2 erhält folgende Fassung: „10.2. Unternehmen, die E-Geld ausgeben, sollten neben …
|
31. Leitlinie 10.2 erhält folgende Fassung: „10.2. Unternehmen, die E-Geld ausgeben, sollten neben …
Leitlinie 10.2 erhält folgende Fassung: „10.2. Unternehmen, die E-Geld ausgeben, sollten neben den in Titel I dieser Leitlinien genannten Risikofaktoren und Maßnahmen auch die folgenden Risikofaktoren und Maßnahmen berücksichtigen. Unternehmen, deren Zulassung Geschäftstätigkeiten wie die Erbringung von Zahlungsauslösediensten und Kontoeröffnungsdiensten einschließt, sollten auch die sektorspezifische Leitlinie 18 beachten. Die sektorspezifische Leitlinie 11 für Finanztransferdienstleister kann in diesem Zusammenhang ebenfalls relevant sein. Finanzdienstleister, die Krypto-Dienstleistungen anbieten, sollten außerdem die sektorspezifische Leitlinie 21 beachten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|