+101. Vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit einem Drittunternehmen und unter Berücksichtigung der …
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101. Vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit einem Drittunternehmen und unter Berücksichtigung der …
Vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit einem Drittunternehmen und unter Berücksichtigung der Risiken, einschließlich der operationellen Risiken und des Gegenparteirisikos, sollten die Emittenten von ART in ihrem Auswahl- und Bewertungsverfahren sicherstellen, dass das Drittunternehmen geeignet ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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