+101. Vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit einem Drittunternehmen und unter Berücksichtigung der …

101. Vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit einem Drittunternehmen und unter Berücksichtigung der …

Vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit einem Drittunternehmen und unter Berücksichtigung der Risiken, einschließlich der operationellen Risiken und des Gegenparteirisikos, sollten die Emittenten von ART in ihrem Auswahl- und Bewertungsverfahren sicherstellen, dass das Drittunternehmen geeignet ist.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/