+102. Emittenten von ART sollten sicherstellen, dass das Drittunternehmen über eine hinreichende …
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102. Emittenten von ART sollten sicherstellen, dass das Drittunternehmen über eine hinreichende …
Emittenten von ART sollten sicherstellen, dass das Drittunternehmen über eine hinreichende geschäftliche Reputation, angemessene und ausreichende Fähigkeiten, die Fachkenntnisse, die Kapazitäten, die Mittel (z. B. personelle und finanzielle Mittel, IT-Ressourcen), die Organisationsstruktur und gegebenenfalls die erforderliche(n) aufsichtliche(n) Zulassung(en) oder Registrierung(en) zur Wahrnehmung der Funktion in zuverlässiger und professioneller Weise verfügt, um seine Verpflichtungen während der Laufzeit des Vertragsentwurfs zu erfüllen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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