+112. Die internen Kontrollfunktionen sollten über ausreichende Ressourcen verfügen. Unter …
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112. Die internen Kontrollfunktionen sollten über ausreichende Ressourcen verfügen. Unter …
Die internen Kontrollfunktionen sollten über ausreichende Ressourcen verfügen. Unter Berücksichtigung des in Titel I dargelegten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sollten sie über eine angemessene Zahl an qualifizierten Mitarbeitern mit angemessenen Kenntnissen, Kompetenzen und Erfahrungen verfügen. Die Mitarbeiter sollten ihre Qualifikation fortlaufend aufrechterhalten und nach Bedarf Weiterbildungen absolvieren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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