+125. Die Risikomanagementfunktion sollte dafür Sorge tragen, dass Geschäfte mit verbundenen …

125. Die Risikomanagementfunktion sollte dafür Sorge tragen, dass Geschäfte mit verbundenen …

Die Risikomanagementfunktion sollte dafür Sorge tragen, dass Geschäfte mit verbundenen Unternehmen überprüft und die Risiken, die sich daraus für den Emittenten von ART ergeben, erkannt und angemessen bewertet werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/