+157. Bei der Einrichtung solider Maßnahmen für die Fortführung des Geschäftsbetriebs sollte ein …
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157. Bei der Einrichtung solider Maßnahmen für die Fortführung des Geschäftsbetriebs sollte ein …
Bei der Einrichtung solider Maßnahmen für die Fortführung des Geschäftsbetriebs sollte ein Emittent von ART eine sorgfältige Analyse der Risikofaktoren vornehmen und prüfen, inwieweit sie durch schwerwiegende Betriebsstörungen gefährdet ist, und deren potenzielle Auswirkungen (quantitativ und qualitativ) anhand von internen und/oder externen Daten und einer Szenario-Analyse bewerten. Diese Analyse sollte die Fähigkeit des Emittenten von ART testen, kritische Geschäftsabläufe auch bei einer Störung aufrechtzuerhalten, und sollte sich auf alle Geschäfts- und internen Bereiche, einschließlich der Risikomanagementfunktion oder Risikomanagementverfahren, erstrecken und deren Verflechtungen berücksichtigen. Die Ergebnisse der Analyse sollten einen Beitrag zur Definition der Prioritäten und Ziele bei der Wiederherstellung der Geschäftsabläufe des Emittenten von ART leisten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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