+8. Diese Leitlinien gelten unbeschadet nationaler Bestimmungen oder Anordnungen zuständiger …

8. Diese Leitlinien gelten unbeschadet nationaler Bestimmungen oder Anordnungen zuständiger …

Diese Leitlinien gelten unbeschadet nationaler Bestimmungen oder Anordnungen zuständiger Behörden, die eine strengere Regelung in Bezug auf die Präzisierung der in Artikel 48e Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU festgelegten Anforderung für eine oder mehrere Zweigstellen aus Drittländern vorsehen – auch in Bezug auf die unter Buchstabe c des vorbezeichneten Absatzes genannten Instrumente –, oder operativer Bedingungen, die von Zweigstellen aus Drittländern erfüllt werden sollten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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