+8. Diese Leitlinien gelten unbeschadet nationaler Bestimmungen oder Anordnungen zuständiger …
|
8. Diese Leitlinien gelten unbeschadet nationaler Bestimmungen oder Anordnungen zuständiger …
Diese Leitlinien gelten unbeschadet nationaler Bestimmungen oder Anordnungen zuständiger Behörden, die eine strengere Regelung in Bezug auf die Präzisierung der in Artikel 48e Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU festgelegten Anforderung für eine oder mehrere Zweigstellen aus Drittländern vorsehen – auch in Bezug auf die unter Buchstabe c des vorbezeichneten Absatzes genannten Instrumente –, oder operativer Bedingungen, die von Zweigstellen aus Drittländern erfüllt werden sollten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|