+39. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Scores für die SREP-Elemente und der …

39. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Scores für die SREP-Elemente und der …

Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Scores für die SREP-Elemente und der SREP-Gesamtscore

  • a. die Wahrscheinlichkeit widerspiegeln, dass Aufsichtsmaßnahmen zur Ausräumung von Bedenken erforderlich sind;
  • b. unter anderen als Anlass für die Entscheidung dienen, ob Frühinterventionsmaßnahmen gemäß den EBA-Leitlinien zu den Bedingungen für die Prüfung der Anwendung von Frühinterventionsmaßnahmen angewendet werden sollen; 8F9
  • c. als Grundlage für die Priorisierung und Planung der Ressourcen der Aufsichtsbehörden und Festlegung der Prioritäten des aufsichtlichen Prüfungsprogramms (SEP) dienen.

9 EBA-Leitlinien zu den Bedingungen für die Prüfung der Anwendung von Frühinterventionsmaßnahmen gemäß Artikel 27 Absatz 4 der Richtlinie 2014/59/EU (EBA/GL/2015/03).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/