+29. Die zuständigen Behörden und der Koordinator ziehen die gesamte Bandbreite der …

29. Die zuständigen Behörden und der Koordinator ziehen die gesamte Bandbreite der …

Die zuständigen Behörden und der Koordinator ziehen die gesamte Bandbreite der Kommunikationskanäle (einschließlich Sitzungen der Kollegien, offizielle Schreiben, E-Mail-Nachrichten, Telefon-/Videoanrufe und Konferenzschaltungen sowie Internet-Plattformen) in Betracht und vereinbaren, welche Kommunikationskanäle für die Sammlung und Verbreitung von Informationen über das Finanzkonglomerat genutzt werden. Alle vertraulichen und sicherheitsempfindlichen Informationen werden über sichere Kommunikationskanäle mitgeteilt. Die zuständigen Behörden nutzen insbesondere sichere internetbasierte Kommunikationsplattformen, sofern diese verfügbar sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/